Der Bebauungsplan "Villen- und Siedlungsraum R..." der Antragsgegnerin vom 19. Januar 2011 wird hinsichtlich aller das Grundstück K...weg in M... (Flurstücke Nrn. F1... und F2... der Gemarkung O...) betreffenden Festsetzungen für unwirksam erklärt.
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