BGH - Urteil vom 28.07.2011
VII ZR 65/10
Normen:
HOAI § 15 Abs. 2; BGB § 634;
Fundstellen:
MDR 2011, 1229
NJW-RR 2011, 1463
NVwZ-RR 2011, 860
NZBau 2011, 622
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 22.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 116/06
KG Berlin, vom 16.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 53/08

Folgen einer Vereinbarung der Geltung des Leistungsbildes des § 15 Abs. 2 HOAI für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten eines Architekten i.R. seiner Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs; Minderung des Architektenhonorars bei Nichtnachkommen des Architekten der Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs

BGH, Urteil vom 28.07.2011 - Aktenzeichen VII ZR 65/10

DRsp Nr. 2011/14881

Folgen einer Vereinbarung der Geltung des Leistungsbildes des § 15 Abs. 2 HOAI für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten eines Architekten i.R. seiner Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs; Minderung des Architektenhonorars bei Nichtnachkommen des Architekten der Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs

a) Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen.b) Kommt der Architekt dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Besteller grundsätzlich gemäß § 634 BGB zur Minderung des Architektenhonorars berechtigt.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. März 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Widerklage in Höhe eines Betrags von 12.001,34 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist.

Der Kläger wird auf die Widerklage verurteilt, an den Beklagten einen weiteren Betrag von 8.510,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2006 zu zahlen.

Wegen eines weiteren Betrags von 3.490,53 € nebst Zinsen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

§ Abs. ;