BGH - Beschluss vom 29.09.2011 (II ZR 256/10)
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 2.636.879,12 € festgesetzt. Der Beschwerdeführer, der dem Rechtstreit auf Seiten des Klägers als Streithelfer beigetreten ist, hat beantragt festzustellen, dass ein [...]