BVerwG - Urteil vom 17.12.2015
4 C 7.14; 4 C 8.14; 4 C 9.14; 4 C 10.14; 4 C 11.14
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; UVPG § 3b Abs. 2; UVPG 3; UVPG § 3c; UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Minden, vom 16.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2530/11
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 17.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 1480/13

Forderung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben als Voraussetzung eines planvollen Vorgehen des Vorhabenträgers; Gewährleistung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs sowie planvollen Vorgehens eines Vorhabenträgers durch ineinandergreifende betriebliche Abläufe sowie Zurechenbarkeit eines im Bezug auf das Vorhaben koordinierenden Verhalten des Betreibers

BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - Aktenzeichen 4 C 7.14; 4 C 8.14; 4 C 9.14; 4 C 10.14; 4 C 11.14

DRsp Nr. 2016/4142

Forderung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben als Voraussetzung eines planvollen Vorgehen des Vorhabenträgers; Gewährleistung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs sowie planvollen Vorgehens eines Vorhabenträgers durch ineinandergreifende betriebliche Abläufe sowie Zurechenbarkeit eines im Bezug auf das Vorhaben koordinierenden Verhalten des Betreibers

Der nach § 3b Abs. 2 UVPG zu fordernde funktionale und wirtschaftliche Bezug zwischen kumulierenden Vorhaben im Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - setzt ein planvolles Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) voraus. Ineinandergreifende betriebliche Abläufe sind hierfür zwar ausreichend, aber nicht zwingend erforderlich. Es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt.

Tenor

Die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2014 werden zurückgewiesen.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; UVPG § 3b Abs. 2; UVPG 3; UVPG § 3c; UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 3;

Gründe

I