Die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2014 werden zurückgewiesen.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
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