Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 20. Juli 2005 abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung einer Windkraftanlage um einen Modulträger für eine Photovoltaikanlage.
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