Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.08.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden dem Kläger zu 80% und der Beklagten zu 20% auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 59% und die Beklagte zu 41%.
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