Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 05.07.2018 verkündete Teil-Vorbehalts- und Endurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Hinweises Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung weiter aufrechterhalten oder aus Kostengründen zurückgenommen wird.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte im Urkundenprozess auf Zahlung restlichen Werklohns in Anspruch. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands und der genauen Fassung der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|