Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Klägerin zu 1. zu 4/5 und der Kläger zu 2. zu 1/5 zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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