Auf die Berufung der Beklagten und der Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. April 2008 - 5 K 2146/06 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil vom 15. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen zu 1. in beiden Rechtszügen.
Die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen jeweils selbst.
Die Revision wird zugelassen.
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