LG München I, vom 31.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 13946/19
LG München I, vom 14.10.2019
Gerichtliche Anhörung eines SchuldnersZustellung im Wege der Rechtshilfe in ChinaJustizgewährungsanspruch des Gläubigers
OLG München, Beschluss vom 13.03.2020 - Aktenzeichen 29 W 275/20
DRsp Nr. 2020/5865
Gerichtliche Anhörung eines SchuldnersZustellung im Wege der Rechtshilfe in ChinaJustizgewährungsanspruch des Gläubigers
1. Gegen die Entscheidung des Gerichts darüber, in welcher Form die gemäß § 891 Satz 2 ZPO zu erfolgende Anhörung des Schuldners durchgeführt wird, ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft.
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