Für den Schiedsbeklagten wird als Schiedsrichter Herr Rechtsanwalt G bestellt. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schiedsbeklagte.
Der Verfahrenswert beträgt 1.500,- €.
I. Die Parteien betrieben eine „L GbR“ mit Sitz in X. Die Schiedsklägerin hat die Gesellschaft gekündigt und begehrt nun gemäß einer vorgelegten Auseinandersetzungsbilanz vom 07.06.2016 die Auszahlung eines Eigenkapitals von 11.470,69 € sowie eines hälftigen Jahresüberschusses von 10.086,09 € (= zusammen 21.556,78 €). Im Gesellschaftsvertrag haben die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen, ohne dass die Schiedsrichterbestellung und das Verfahren näher geregelt sind. Die Schiedsklägerin hat einen Schiedsrichter, Herrn Rechtsanwalt M aus O, benannt. Der Schiedsbeklagte hat eine Schiedsrichterbestellung verabsäumt.
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