Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Februar 2022 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.420,63 Euro festgesetzt.
I.
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