VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 25.05.2022
3 S 524/22
Normen:
LBO § 65 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 08.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2197/21

Gerichtliche Überprüfung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchsanordnung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2022 - Aktenzeichen 3 S 524/22

DRsp Nr. 2022/8606

Gerichtliche Überprüfung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchsanordnung

Eine von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB begünstigte Erweiterung muss einen engen räumlichen Bezug zum vorhandenen Bestand des Betriebs aufweisen (s. BVerwG, Urteil vom 17.02.2011 - 4 C 9.10 - juris). Zur gerichtlichen Überprüfung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchsanordnung (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2013 - 8 S 159/13 - juris).

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Februar 2022 - 5 K 2197/21 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen Ziffer 1 der Anordnung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 21. Juni 2021 (B2100479) wird wiederhergestellt und diejenige des Widerspruchs gegen Ziffer 3 dieser Anordnung angeordnet

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.420,63 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LBO § 65 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.