OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.12.2016
VII-Verg 26/16
Normen:
GWB § 97 Abs. 4;

Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzhilfen und StomaartikelnZuschnitt von Gebietslosen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 26/16

DRsp Nr. 2017/2526

Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzhilfen und Stomaartikeln Zuschnitt von Gebietslosen

1. Die gerichtliche Überprüfung des Zuschnitts von Gebietslosen (hier: bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten Versorgung von Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse mit Inkontinenzhilfen und Stomaartikeln) ist beschränkt auf eine vollständige und zutreffende Tatsachenermittlung durch den Auftraggeber, auf das Anbringen sachgerechter und nicht willkürlicher Überlegungen sowie auf die Einhaltung anerkannter Bewertungsgrundsätze und -maßstäbe. 2. Unter Zugrundelegung dieses Prüfungsmaßstabs ist der Zuschnitt von Gebietslosen auf mehrere Bundesländer nicht zu beanstanden, da die Bildung von Splitterlosen dem öffentlichen Auftraggeber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zuzumuten ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. Juni 2016 (VK 2-45/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 4;

Gründe