Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 12.9.2019 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die von den Beklagten zu 1) und 2) an den Kläger gemäß § 104 ZPO nach dem vorläufig vollstreckbaren Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin sowie dem vollstreckbaren Beschluss des Kammergerichts vom 26.07.2019 (
3.231,66 Euro
(in Worten: dreitausendzweihunderteinunddreißig 66/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 2.997,23 Euro seit dem 15.7.2019 sowie aus 234,43 Euro seit dem 1.8.2019 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu 65 % und der Kläger zu 35 % zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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