VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 06.06.2019
3 S 2350/15
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; BauNVO § 9 Abs. 2; BauNVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen:
ZfBR 2019, 699

Gewährleistung der Genehmigung aller in einem Industriegebiet zulässigen Gewerbebetriebe; Bemessung der Höhe von Emissionskontingenten in einem Industriegebiet

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2019 - Aktenzeichen 3 S 2350/15

DRsp Nr. 2019/9942

Gewährleistung der Genehmigung aller in einem Industriegebiet zulässigen Gewerbebetriebe; Bemessung der Höhe von Emissionskontingenten in einem Industriegebiet

Zur Frage, wie hoch im Falle eines nach unterschiedlich hohen Emissionskontingenten gegliederten Industriegebiets das Emissionskontingent sein muss, damit in einem der Teilflächen des Gebiets die Genehmigung aller gemäß § 9 BauNVO in einem Industriegebiet zulässigen Gewerbebetriebe gewährleistet ist.

Tenor

Der Bebauungsplan "Im Bereich Containerbahnhof Süd" der Antragsgegnerin vom 16. November 2017 und der Bebauungsplan "Im Bereich Containerbahnhof Süd" der Antragsgegnerin vom 11. Dezember 2014 werden für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin sowie die Beigeladene 1 tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen 2 je zur Hälfte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; BauNVO § 9 Abs. 2; BauNVO § 9 Abs. 3;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Im Bereich Containerbahnhof Süd" der Antragsgegnerin.

Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flst.Nr. xxxx (xxxxxweg xx) in Stuttgart-Stammheim. Das Grundstück grenzt nach Nordosten an die Bundesstraße B 27a und liegt in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet.