Der Bebauungsplan "Im Bereich Containerbahnhof Süd" der Antragsgegnerin vom 16. November 2017 und der Bebauungsplan "Im Bereich Containerbahnhof Süd" der Antragsgegnerin vom 11. Dezember 2014 werden für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin sowie die Beigeladene 1 tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen 2 je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Im Bereich Containerbahnhof Süd" der Antragsgegnerin.
Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flst.Nr. xxxx (xxxxxweg xx) in Stuttgart-Stammheim. Das Grundstück grenzt nach Nordosten an die Bundesstraße B 27a und liegt in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet.
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