OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.12.2010
1 MB 27/10
Normen:
BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2011, 312
Vorinstanzen:

Grundsätzliche Beurteilung von Kraftfahrzeugwerkstätten in Dorfgebieten als wesentlich störende Gewerbebetriebe aufgrund der von ihnen ausgehenden Geräuschbelastung; Erhalt des Charakters eines Dorfgebiets bei Überwiegen der Zahl gewerblich und landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch solche mit Wohnnutzung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2010 - Aktenzeichen 1 MB 27/10

DRsp Nr. 2011/4449

Grundsätzliche Beurteilung von Kraftfahrzeugwerkstätten in Dorfgebieten als wesentlich störende Gewerbebetriebe aufgrund der von ihnen ausgehenden Geräuschbelastung; Erhalt des Charakters eines Dorfgebiets bei Überwiegen der Zahl gewerblich und landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch solche mit Wohnnutzung

1) Kraftfahrzeugwerkstätten sind wegen der von ihnen ausgehenden Geräuschbelastung in Dorfgebieten nicht grundsätzlich als wesentlich störende Gewerbebetriebe zu beurteilen; sie können zu wesentlichen Störungen führen, müssen dies aber nicht. Der Prüfung, ob diese das Wohnen wesentlich stören, ist der Gesamtbetrieb mit Blick auf die bei einem funktionsgerechten Betriebsablauf üblicherweise anfallenden Arbeiten zugrundezulegen.2) Eine Kraftfahrzeugwerkstatt mit kleiner bis (allenfalls) mittlerer Betriebsgröße hat kein für ein Dorfgebiet unverträgliches "wesentliches" Störpotential.