OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.12.2010 (1 MB 27/10)
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 01. November 2010 wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. [...]