OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.04.2010
1 KN 19/09
Normen:
BauGB § 1 Abs. 2 Nr. 10; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 1a Abs. 3 S. 4; BauGB § 2 Abs. 2; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a; BauGB § 9a; BauNVO § 1 Abs. 3 S. 3; BauGB § 11 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1; BauNVO § 16 Abs. 2; LVwG § 67 Abs. 2; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; BNatSchG § 34 Abs. 2; BNatSchG § 44 Abs. 1; ROG § 3 Nr. 2; ROG § 4 Abs. 1 S. 1; ROG § 7 Abs. 2 S. 1; ROG § 7 Abs. 3; ROG § 15; LPLanG SH § 14;

Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für die Antragsbefugnis im Normenkontrollklageverfahren; Bindungswirkung an die in der Baunutzungsverordnung abschließend geregelten planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten bei Erlass eines nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Einordnung eines Designer-Direktverkaufszentrums als Einkaufszentrum bei Aufweisen eines begrenzten Branchenspektrums; Zulässigkeit gebietsbezogener Festsetzungen von Verkaufsflächenbegrenzungen; Wirkung von naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Verboten während der Bauleitplanung durch Erforderlichkeit einer detaillierten Bestandsaufnahme der einzelnen Tierarten in einem Plangebiet; Raumordnerische Ziele als verbindliche Vorgaben für die örtliche Bauleitplanung bei abschließender Abwägung auf der Ebene der Landesplanung; Möglichkeiten der Entscheidung einer plandenden Gemeinde bei Kollision verschiedener Belange in der Abwägung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen 1 KN 19/09

DRsp Nr. 2010/18561

Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für die Antragsbefugnis im Normenkontrollklageverfahren; Bindungswirkung an die in der Baunutzungsverordnung abschließend geregelten planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten bei Erlass eines nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Einordnung eines Designer-Direktverkaufszentrums als Einkaufszentrum bei Aufweisen eines begrenzten Branchenspektrums; Zulässigkeit gebietsbezogener Festsetzungen von Verkaufsflächenbegrenzungen; Wirkung von naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Verboten während der Bauleitplanung durch Erforderlichkeit einer detaillierten Bestandsaufnahme der einzelnen Tierarten in einem Plangebiet; Raumordnerische Ziele als verbindliche Vorgaben für die örtliche Bauleitplanung bei abschließender Abwägung auf der Ebene der Landesplanung; Möglichkeiten der Entscheidung einer plandenden Gemeinde bei Kollision verschiedener Belange in der Abwägung

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.