Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Antragsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 16.792,81 Euro festgesetzt.
Der Antrag hat keinen Erfolg, weil der geltend gemachte Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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