Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.10.2011 -
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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