Der Antrag, den Bebauungsplan der Antragsgegnerin "Hängeseilbrücke Geierlay" vom 16. September 2019 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2019 für unwirksam zu erklären, wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan "Hängeseilbrücke Geierlay" der Antragsgegnerin.
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