Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.250,-- Euro festgesetzt.
I.
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