VGH Bayern - Beschluss vom 10.10.2019
9 CS 19.1468
Normen:
BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 15.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 S 19.597

Hinreichende Bestimmtheit einer Baugenehmigung im Hinblick auf einen Nachbarn; Reichweite des Gebietsbewahrungs- und Gebietsprägungsanspruchs eines Nachbarn; Grenzen eines faktisches Baugebiets; Bestimmung der näheren Umgebung; Kolossales Gebäude; Stellplatzmangel

VGH Bayern, Beschluss vom 10.10.2019 - Aktenzeichen 9 CS 19.1468

DRsp Nr. 2019/17966

Hinreichende Bestimmtheit einer Baugenehmigung im Hinblick auf einen Nachbarn; Reichweite des Gebietsbewahrungs- und Gebietsprägungsanspruchs eines Nachbarn; Grenzen eines faktisches Baugebiets; Bestimmung der "näheren Umgebung"; "Kolossales Gebäude"; Stellplatzmangel

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.250,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.