Die Berufung des Klägers gegen das am 04.11.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
A.
Der Kläger macht gegen die Beklagte die Rückzahlung überzahlten Werklohns sowie Nutzungsentschädigung geltend.
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