Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen 08.05.2008 - 5 E 149/08 Me - abgeändert und der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 25.01.2008 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 10.09.2008 wiederherzustellen, abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
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