I. Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit drei Windkraftanlagen der Marke Pfleiderer, 1500 Kilowatt, 138,5 m Gesamthöhe, auf den Grundstücken FlNr. 125 der Gemarkung M******* sowie FlNrn. 166 und 175 der Gemarkung S********** unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage auch insoweit abgewiesen.
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