I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller zu 1, 2, 3 und 6 zu je ein Fünftel und die Antragsteller zu 4 und 5 zu je ein Zehntel.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 37.500 Euro festgesetzt.
I.
Das Landratsamt ******** genehmigte der Beigeladenen mit Bescheid vom 26. Februar 2008 die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen in einem von der Standortgemeinde im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebiet Windkraftanlagen; mit Bescheid vom 26. August 2008 wurde für eine der Anlagen (WKA 1) eine geringfügige Standortverschiebung um 19,09 m in nordnordöstlicher Richtung genehmigt. Über die hiergegen erhobenen Klagen der Antragsteller wurde bisher nicht entschieden.
Mit Beschluss vom 30. Juli 2008 ordnete das Verwaltungsgericht ******** die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts vom 26. Februar 2008 hinsichtlich zweier Anlagen an (WKA 2 und 3). Die hiergegen erhobenen Beschwerden der Antragsteller blieben ohne Erfolg (BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|