BVerwG - Beschluss vom 16.12.2022
7 B 12.22
Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BImSchG § 10 Abs. 3 S. 1; BImSchG § 10 Abs. 8;
Vorinstanzen:
OVG Saarland, vom 25.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 322/20

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die Anstoßfunktion einer öffentlichen Bekanntmachung

BVerwG, Beschluss vom 16.12.2022 - Aktenzeichen 7 B 12.22

DRsp Nr. 2023/2245

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die Anstoßfunktion einer öffentlichen Bekanntmachung

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Januar 2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BImSchG § 10 Abs. 3 S. 1; BImSchG § 10 Abs. 8;

Gründe

I