Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 9. November 2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerde ist gemäß §
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