OLG München - Urteil vom 11.04.2019
U 3283/11 Kart
Normen:
GWB § 81 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 13.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 20080/10

Innenausgleich einer von der Europäischen Kommission gegen Parteien eines Rechtsstreits als Gesamtschuldner verhängten Kartellgeldbuße

OLG München, Urteil vom 11.04.2019 - Aktenzeichen U 3283/11 Kart

DRsp Nr. 2019/10456

Innenausgleich einer von der Europäischen Kommission gegen Parteien eines Rechtsstreits als Gesamtschuldner verhängten Kartellgeldbuße

Zum Gesamtschuldnerinnenausgleich bei einer von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen mehrere Gesellschaften festgesetzten Geldbuße.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts vom 13. Juli 2011 dahin abgeändert, dass es lautet wie folgt:

1.

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 3.550.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Dezember 2010 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Von den Gerichtskosten im ersten Rechtszug haben die Klägerin 87,5 % und die Beklagte zu 2. 12,5 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin im ersten Rechtszug hat die Beklagte zu 2. 12,5 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. im ersten Rechtszug hat die Klägerin zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. im ersten Rechtszug hat die Klägerin 75 % zu tragen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II.

Die Anschlussberufung der Beklagten zu 1. wird verworfen.

III. IV.