Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts vom 13. Juli 2011 dahin abgeändert, dass es lautet wie folgt:
1.Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 3.550.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Dezember 2010 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Von den Gerichtskosten im ersten Rechtszug haben die Klägerin 87,5 % und die Beklagte zu 2. 12,5 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin im ersten Rechtszug hat die Beklagte zu 2. 12,5 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. im ersten Rechtszug hat die Klägerin zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. im ersten Rechtszug hat die Klägerin 75 % zu tragen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Die Anschlussberufung der Beklagten zu 1. wird verworfen.
III. IV.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|