OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.07.2010
2 B 637/10.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 4;

Interesse eines Landwirts an einer Bertriebserweiterung als abwägungsrelevantes privates Interesse i.R.d. Öffentlichkeitsbeteiligung im Auslegungsverfahren; Bauvoranfrage für die Errichtung einer Schweinemastanlage als hinreichende Konkretisierung einer Erweiterungsabsicht; Vollzug eines Bebauungsplans als schwerer Nachteil; 18-Loch-Golfanlage im Spannungsfeld zwischen Gefälligkeitsplanung und Stärkung eines Universitätsstandorts i.R. positiver städtebaulicher Planungskonzeption

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2010 - Aktenzeichen 2 B 637/10.NE

DRsp Nr. 2010/14661

Interesse eines Landwirts an einer Bertriebserweiterung als abwägungsrelevantes privates Interesse i.R.d. Öffentlichkeitsbeteiligung im Auslegungsverfahren; Bauvoranfrage für die Errichtung einer Schweinemastanlage als hinreichende Konkretisierung einer Erweiterungsabsicht; Vollzug eines Bebauungsplans als schwerer Nachteil; 18-Loch-Golfanlage im Spannungsfeld zwischen Gefälligkeitsplanung und Stärkung eines Universitätsstandorts i.R. positiver städtebaulicher Planungskonzeption

Die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO wegen infolge einer vom Antragsteller beabsichtigten landwirtschaftlichen Betriebserweiterung entstehender (Geruchs-)Immissionskonflikte kommt nicht in Betracht, wenn die schwerwiegende Beeinträchtigung dieser rechtlich geschützten Erweiterungsabsicht dadurch ausgeschlossen werden kann, dass die Erweiterung auf einem anderen Teil des Grundstücks des Antragstellers genehmigungsfähig und ohne relevanten Nachteile für den Antragsteller stattfindet.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 4;

Gründe

Der sinngemäß gestellte Antrag,