Interkommunale Abstimmungspflicht einer planenden Kommune gegenüber Nachbargemeinden hinsichtlich eines an einer Bundesautobahn geplanten Fabrikverkaufszentrums (FOC Montabaur); Verträglichkeitsgutachten als geeignete Instrumente zur Beurteilung von Umsatzumverteilungen sowie daraus resultierender städtebaulicher Auswirkungen für die Ermittlung der Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens; Sog. Zehn-Prozent-Kriterium als sachlicher Anhaltspunkt für eine Beurteilung schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Nachbargemeinde; Berücksichtigung des Verbleibs genügender eigener Entwicklungsmöglichkeiten einer Nachbargemeinde i.R.d. Beurteilung erheblicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Gemeinde; Anforderungen an eine Planerhaltung bei unzureichender Ermittlung im Aufstellungsverfahren
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2010 - Aktenzeichen 1 C 10320/09.OVG
DRsp Nr. 2011/3091
Interkommunale Abstimmungspflicht einer planenden Kommune gegenüber Nachbargemeinden hinsichtlich eines an einer Bundesautobahn geplanten Fabrikverkaufszentrums (FOC Montabaur); Verträglichkeitsgutachten als geeignete Instrumente zur Beurteilung von Umsatzumverteilungen sowie daraus resultierender städtebaulicher Auswirkungen für die Ermittlung der Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens; Sog. "Zehn-Prozent-Kriterium" als sachlicher Anhaltspunkt für eine Beurteilung schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Nachbargemeinde; Berücksichtigung des Verbleibs genügender eigener Entwicklungsmöglichkeiten einer Nachbargemeinde i.R.d. Beurteilung erheblicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Gemeinde; Anforderungen an eine Planerhaltung bei unzureichender Ermittlung im Aufstellungsverfahren
1. Zur interkommunalen Abstimmungspflicht der planenden Kommune gegenüber Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2BauGB hinsichtlich eines an der Bundesautobahn geplanten Fabrik-Verkaufs-Zentrums (FOC Montabaur).
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