Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.06.2016 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
I.
Der klagende Wettbewerbsverband nimmt die Beklagte auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten wegen unrichtiger Standortwerbung im Internetportal der Gelben Seiten in Anspruch.
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