Kein allgemeiner Vertrauensschutz bezüglich gärtnerischer Nutzung bei ausgewiesener Wohnbebauung
BGH, Urteil vom 25.02.1993 - Aktenzeichen III ZR 47/92
DRsp Nr. 1993/81
Kein allgemeiner Vertrauensschutz bezüglich gärtnerischer Nutzung bei ausgewiesener Wohnbebauung
»Mit der planerischen Festsetzung eines Geländes zur Wohnbebauung erzeugt die Gemeinde kein allgemeines Vertrauen dahin, daß die betroffenen Grundstücke auch für jede gewünschte gärtnerische Nutzung geeignet sind (Fortführung der "Altlasten"-Rechtsprechung des Senats - Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367; Senatsurteil vom 17. Dezember 1992 - III ZR 114/91).«