VGH Bayern - Urteil vom 12.04.2019
1 BV 17.1634
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1; BauGB § 9 Abs. 4; BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 81 Abs. 2 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GO Art. 23;
Vorinstanzen:
VG München, vom 04.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 16.1754

Keine Ermächtigungsgrundlage für Bebauungsplan mit ausschließlich gestalterischen Festsetzungen; Erschließungsermächtigung; Baugenehmigung; Dachneigung; Ortskern; Satteldach; Ortsbild; Toskana-Haus

VGH Bayern, Urteil vom 12.04.2019 - Aktenzeichen 1 BV 17.1634

DRsp Nr. 2019/7608

Keine Ermächtigungsgrundlage für Bebauungsplan mit ausschließlich gestalterischen Festsetzungen; Erschließungsermächtigung; Baugenehmigung; Dachneigung; Ortskern; Satteldach; Ortsbild; Toskana-Haus

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Die Beigelade trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1; BauGB § 9 Abs. 4; BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 81 Abs. 2 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GO Art. 23;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Abbruch bestehender Nebengebäude und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. ... der Gemarkung E...