Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Die Beigelade trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Abbruch bestehender Nebengebäude und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. ... der Gemarkung E...
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