Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. August 2019 ergangenen Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/27.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und -unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Oberverwaltungsgerichts - für das erstinstanzliche Verfahren auf jeweils 270 000 € festgesetzt.
Die auf die Zulassungsgründe nach §
1. Mit der Grundsatzrüge dringt die Beschwerde nicht durch.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|