VGH Bayern - Beschluss vom 28.01.2019
15 ZB 17.1831
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2 S. 1; BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 K 16.1528

Klage einer Nachbargemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Sportcampus; Prüfung einer Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots

VGH Bayern, Beschluss vom 28.01.2019 - Aktenzeichen 15 ZB 17.1831

DRsp Nr. 2019/3960

Klage einer Nachbargemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Sportcampus; Prüfung einer Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 2 S. 1; BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich als Nachbargemeinde gegen den Bescheid vom 30. September 2016, mit dem die Beklagte dem Beigeladenen eine Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Sportcampus - ... SV" erteilte. Das Baugrundstück liegt östlich der Bundesstraße B ... sowie im Geltungsbereich des am 26. Januar 2007 bekanntgemachten Bebauungsplans Nr. 288 "S...- ..." der Beklagten, der im betroffenen Bereich ("GE 4", Baufeld 30-2) ein Gewerbegebiet festsetzt.