Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1962 geborene Antragsteller steht als Polizeioberkommissar (BesGr. A 10) im Dienst des Antragsgegners und wendet sich gegen die Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung seines Gesundheitszustandes zu unterziehen.
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