Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 1. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsteller.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3 750 EUR festgesetzt.
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