Der vom Rat der Antragsgegnerin am 26. November 2015 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 20 - Ortsteil I. - ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 2) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten beider Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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