VGH Bayern - Beschluss vom 06.02.2019
15 CS 18.2459
Normen:
WHG § 78 Abs. 4; WHG § 78 Abs. 5 S. 1-2; BayBO Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. a); BayBO Art. 60 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 31.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen RO 2 S 18.974

Klage eines Grundstücksnachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung; Zumutbarkeit von hochwasserbezogenen Auswirkungen eines Bauvorhabens auf ein Nachbargrundstück im Baugenehmigungsverfahren; Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots

VGH Bayern, Beschluss vom 06.02.2019 - Aktenzeichen 15 CS 18.2459

DRsp Nr. 2019/4198

Klage eines Grundstücksnachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung; Zumutbarkeit von hochwasserbezogenen Auswirkungen eines Bauvorhabens auf ein Nachbargrundstück im Baugenehmigungsverfahren; Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots

Es sprechen gute Argumente dafür, dass aufgrund Spezialität der Regelungen gem. § 78 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 WHG (in der am 5. Januar 2018 in Kraft getretenen Fassung) und eines hieraus folgenden Vorrangs des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens die Zumutbarkeit von hochwasserbezogenen Auswirkungen eines Bauvorhabens auf ein Nachbargrundstück im Baugenehmigungsverfahren nicht (mehr) nach Maßgabe von Art. 59 Satz 1 Nr. 1 (Buchst a) oder Art. 60 Satz 1 Nr. 1 BayBO als Bestandteil des (nachbarschützenden) bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zu prüfen ist.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

WHG § 78 Abs. 4; WHG § 78 Abs. 5 S. 1-2; BayBO Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. a); BayBO Art. 60 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich als Eigentümerin eines benachbarten Wohngrundstücks (FlNr. ... der Gemarkung R ...) gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.