VGH Bayern - Beschluss vom 04.02.2019
22 ZB 18.1347
Normen:
UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a); UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b); UmwRG § 4 Abs. 3; UVPG § 3a S. 1 und S. 4; UVPG § 3c; UVPG § 74 Abs. 1; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 19.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen RN 7 K 16.264

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Masthähnchenställen; Prüfung des Vorliegens einer unzumutbaren Bioaerosol-Belastung für den Nachbarn

VGH Bayern, Beschluss vom 04.02.2019 - Aktenzeichen 22 ZB 18.1347

DRsp Nr. 2019/3946

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Masthähnchenställen; Prüfung des Vorliegens einer unzumutbaren Bioaerosol-Belastung für den Nachbarn

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

III.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a); UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b); UmwRG § 4 Abs. 3; UVPG § 3a S. 1 und S. 4; UVPG § 3c; UVPG § 74 Abs. 1; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Masthähnchenställen.

Er ist Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. ... der Gemarkung M., das mit einem in Alleinlage situierten Wohnhaus bebaut ist. In der direkten Umgebung befinden sich ein Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen; ca. 60 m südlich liegt die nördliche Grenze des Grundstücks Fl.Nr. ... der Gemarkung M.