Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der 1961 geborene Antragsteller steht als Polizeihauptkommissar im Dienst des Antragsgegners. Er wendet sich gegen die Anordnung sich einer amtsärztlichen Untersuchung seines Gesundheitszustands zu unterziehen.
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