Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich als Eigentümer eines Wohnhauses gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen auf einem bewaldeten Höhenrücken ("G***** K***") in der Gemarkung P*********. Diese Genehmigung wurde vom Landratsamt S********* unter dem Datum des 14. November 2014 erteilt. Das klägerische Wohnanwesen ist ca. 1.900 m von der nächstgelegenen Windkraftanlage entfernt. Die Kläger erhoben Drittanfechtungsklage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, die erfolglos blieb (Urteil vom 9.10.2015). Die Kläger haben die Zulassung der Berufung beantragt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten Bezug genommen.
II.
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