Die auf §
Wegen der von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen
- Ist ein Regionalplan, welcher nicht als förmlicher untergesetzlicher Rechtssatz erlassen wird, eine Rechtsnorm im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, durch welche die kommunale Planungshoheit zulässig eingeschränkt werden kann?
- Welche Anforderungen stellt bei einer Bejahung der Vorfrage das Rechtsstaatsprinzip an die Bestimmtheit regionalplanerischer Festsetzungen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, an welche die Gemeinden bei Betätigung ihrer Planungshoheit nach § 1 Abs. 4 BauGB gebunden sind?
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