Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20.05.19 wird aufgehoben.
2.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach §
Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es sein Bewenden.
3.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 125.000 € festgesetzt.
Nachdem die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 17.05.19 die Rücknahme der Beschwerde sowie des Nachprüfungsantrags erklärt hat, ist der für Montag, 20.05.19 anberaumte Termin aufzuheben und von Amts wegen über die Kosten und den Streitwert des Verfahrens zu entscheiden.
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