Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es sein Bewenden.
2.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.750 € festgesetzt.
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