Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 9. Juni 2020, Az. 3194.Z3-3_01-20-18 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen.
3.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.046,60 € festgesetzt.
I.
1. 2. 3.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|