Die Beigeladene zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen.
II.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 850.000,00 € festgesetzt.
A.
Der Antragsgegner beabsichtigte die Anmietung eines zu errichtenden oder bestehenden, gegebenenfalls umzubauenden Hochschulgebäudes für den Bereich Angewandte Gesundheitswissenschaft der TH Deggendorf. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte im Rahmen einer EU-weiten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
Die Antragstellerin sowie die Beigeladenen zu 1) und 2) gaben fristgemäß Teilnahmeanträge ab.
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