Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach §
Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer war für die Antragsgegnerin notwendig.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 450.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|