Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. In entsprechender Anwendung von §
Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß §
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